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VGH Hessen - Entscheidung vom 27.02.2014

8 A 1255/12

Normen:
FAG § 23b
Verfassung des Landes Hessen Art. 137 Abs. 1
Verfassung des Landes Hessen Art. 137 Abs. 3 S. 1
Verfassung des Landes Hessen Art. 137 Abs. 5

Das Verfahren wird zur Vorlage an den Staatsgerichtshof ausgesetzt. Die Sache wird dem Staatsgerichtshof zur Entscheidung über die Frage vorgelegt, ob § 23b Finanzausgleichsgesetz mit Art. 137 Abs. 1, Abs. 3 S. 1, Abs. [...]
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