1. Auf die Berufung des Klägers vom 20.08.2013 wird das Endurteil des LG Traunstein vom 16.07.2013 (Az.: 8 O 3009/11) in Nr. I. abgeändert und wie folgt neu gefasst: I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger über [...]
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