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LSG Thüringen - Entscheidung vom 05.03.2014

L 6 SF 78/14 E

Die Vergütung für das Gutachten des Erinnerungsführers vom 3. Dezember 2013 wird auf 1.977,12 Euro festgesetzt. Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt. I. In dem Berufungsverfahren H. D .../. [...]
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