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LSG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 14.01.2014

L 12 KO 4491/12 B

Normen:
JVEG § 8 Abs. 1 Nr. 1
JVEG § 8 Abs. 2 S. 1
JVEG § 9 Abs. 1

Die Vergütung der Antragstellerin für das Gutachten vom 17.12.2011 wird auf 1.649,25 € festgesetzt. I. In dem beim Sozialgericht ( SG ) H. anhängig gewesenen Klageverfahren S 5 U 4190/10 ging es um die Anerkennung [...]
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