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LAG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 24.04.2014

21 Sa 1689/13

Normen:
ArbGSchG § 4
BGB § 273
BGB § 275 Abs. 3
BGB § 618
BGB § 626
KSchG § 1 Abs. 2
Bildschirmarbeitsverordnung
DB VermittlungTV
BGB § 241 Abs. 2
BGB § 273 Abs. 1
BGB § 275 Abs. 1
BGB § 611 Abs. 1
BGB § 618 Abs. 1
BGB § 626 Abs. 1
GewO § 106 S. 1
BildschirmarbeitsVO § 2 Abs. 3
BildschirmarbeitsVO § 5
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 2
TV-DB-Vermittlung § 19
TV-DB-Vermittlung § 22 Abs. 2
TV-DB-Vermittlung § 23 Abs. 1 Buchst. a
TV-DB-Vermittlung § 23 Abs. 1 Buchst. c

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 20. August 2013 - 38 Ca 4090/13 verbunden mit 23 Ca 6241/13 - abgeändert: Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien [...]
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