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FG Sachsen - Entscheidung vom 16.06.2014

6 K 354/14

Normen:
FGO § 155 S. 1
ZPO § 278 Abs. 5 S. 1

1. Das Verfahren wird für die Güteverhandlung sowie für weitere Güteversuche an Richterin am Finanzgericht … als Güterichterin verwiesen. 2. Das Verfahren ruht bis zur Beendigung des Güteverfahrens. Der Senat, der als [...]
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