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EuG - Entscheidung vom 09.09.2014

Rs. T-461/12

Normen:
AEUV Art. 107 Abs. 1
AEUV Art. 108 Abs. 2
AEUV Art. 263 Abs. 4

Fundstellen:
EuZW 2014, 875
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Der Beschluss C (2012) 1012 final der Kommission vom 22. Februar 2012 über die staatlichen Beihilfen SA.27585 und SA.31149 (2012/C) (ex NN/2012, ex CP 31/2009 und CP 162/2010) - Deutschland wird für nichtig erklärt, [...]
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