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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 04.02.2013

2 S 1903/12

Normen:
GOÄ § 4 Abs. 2a Satz 2
GOÄ Nr. 2151
GOÄ Nr. 2113
PostBKKSa § 30 Abs. 2 Satz 5 (F. März 2011 - 79. Änderung)
GOÄ § 4 Abs. 2a S. 2
GOÄ § 30 Abs. 1 S. 1, 2

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 22. Mai 2012 - 6 K 4042/11 - geändert. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger für seine Aufwendungen für die am 17.3.2011 [...]
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