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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 07.03.2013

A 9 S 1873/12

Normen:
AufenthG § 60 Abs. 1 Satz 5
AufenthG § 60 Abs. 1 Satz 4
AufenthG § 60 Abs. 1 Satz 1
EGRL 04/83 Art. 10 Abs. 1d
EGRL 04/83 Art. 9
EGRL 04/83 Art. 8
EGRL 04/83 Art. 4 Abs. 4
AufenthG § 60 Abs. 1 S. 1
AufenthG § 60 Abs. 1 S. 4
AufenthG § 60 Abs. 1 S. 5
RL 2004/83/EG Art. 10 Abs. 1 Buchst. d

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 21. Juni 2012 - A 9 K 122/12 - geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung von Ziffer 2 bis 4 des Bescheids des Bundesamts für [...]
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