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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 12.02.2013

9 S 1968/11

Normen:
LKHG § 5 Abs. 3
LKHG § 1 Abs. 2
SGB V § 111
SGB V § 109 Abs. 1
SGB V § 108 Nr. 3
KHG § 8 Abs. 2
KHG § 8 Abs. 1
KHG § 6
KHG § 1 Abs. 1
KHG § 8 Abs. 1 S. 1, 3
KHG § 8 Abs. 2 S. 1, 2
GG Art. 12 Abs. 1

Fundstellen:
DÖV 2013, 396

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 3. Juli 2007 - 3 K 737/04 - geändert. Der Bescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 27. März 2000 wird aufgehoben. Der Beklagte [...]
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