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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 27.05.2013

11 S 2336/12

Normen:
GFK Art. 33
EURL 11/95 Art. 24
EURL 11/95 Art. 21
EGRL 04/83 Art. 24
EGRL 04/83 Art. 21
AufenthG § 60 Abs. 8
AufenthG § 60 Abs. 1
AufenthG § 56
AufenthG § 54 Nr. 5
AEUV Art. 267
AEUV Art. 267
AufenthG § 54 Nr. 5
RL 2004/83/EG Art. 21 Abs. 2
RL 2004/83/EG Art. 21 Abs. 3
RL 2004/83/EG Art. 24 Abs. 1

Fundstellen:
NVwZ-RR 2013, 981
ZAR 2013, 443

Das Verfahren wird ausgesetzt. Es wird gemäß Artikel 267 AEUV eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu folgenden Fragen eingeholt: 1. a) Ist die Regelung des Art. 24 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie [...]
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