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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 08.03.2013

10 S 54/13

Normen:
FeV § 48 Abs. 10 Satz 1
FeV § 48 Abs. 9 Satz 3
Nr. 8 FeV § 48 Abs. 9 Satz 1
FeV § 11 Abs. 3 Satz 1
FeV § 11 Abs. 8 Satz 1
FeV § 11 Abs. 3 S. 1
FeV § 11 Abs. 8 S. 1
FeV § 48 Abs. 9 S. 3
FeV § 48 Abs. 10 S. 1

Fundstellen:
DÖV 2013, 530
NJW 2013, 1896
NZV 2013, 517
NZV 2013, 8
VRS 2013, 368

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12. Dezember 2012 - 5 K 3621/12 - wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der [...]
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