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VG Stuttgart - Entscheidung vom 17.04.2013

7 K 4603/11

Normen:
LBlHG BW § 7
SGB XII § 98 Abs. 2

Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger einen Betrag in Höhe von 2.863,28 € für in der Zeit vom 01.10.2007 bis 30.11.2008 für die Beigeladene zu 2 erbrachte Leistungen nach dem Landesblindenhilfegesetz zu erstatten. [...]
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