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OVG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 09.10.2013

8 B 10791/13.OVG

Normen:
§ 3 Abs. 2 Buchst. c
§ 8 Abs. 3 Satz 1 der Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern vom 24. Juli 2012.
§ 633 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BGB;
Art. 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayVwVfG;
§ 36 Abs. 1 Satz 1 GewO;
VwGO § 80 Abs. 5
GewO § 36 Abs. 1 S. 1
LHundG § 5 Abs. 2 S. 1
SVO § 3 Abs. 2 Buchst. c)
SVO § 8 Abs. 3 S. 3
Kampfhunde-VO § 1 Abs. 2 S. 1
BGB § 633 Abs. 2 S. 2 Nr. 1

I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 7.500 Euro festgesetzt. I. Die Antragstellerin wurde am 7. Februar 2002 durch die Regierung von [...]
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