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OVG Mecklenburg-Vorpommern - Entscheidung vom 06.12.2013

3 M 147/13

Normen:
VwGO § 42 Abs. 2
Landesbauordnung M V § 83 Abs. 1 Satz 2
Landesbauordnung M V § 79 Abs. 1 Satz 1
LBauO M-V § 6
LBauO M-V § 67

Das Verfahren wird eingestellt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 13. Juni 2013 wird für unwirksam erklärt. Die Antragsteller tragen gesamtschuldnerisch 3/4 und der Antragsgegner 1/4 der Kosten des [...]
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