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OVG Hamburg - Entscheidung vom 18.07.2013

2 E 14/11.N

Das Urteil vom 10.4.2013 betr. des Normenkontrollantrages der Antragstellerin wird entsprechend § 118 Abs. 1 VwGO wegen eines Schreibfehlers berichtigt. Der Verkündungsvermerk des Urteils lautet: statt: Verkündet am [...]
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