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OVG Hamburg - Entscheidung vom 17.12.2013

3 Bf 236/10

Normen:
Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) § 1 Abs. 2
Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) § 5 Nr. 4
HmbTG § 1 Abs. 2
HmbTG § 4 Abs. 1
HmbTG § 4 Abs. 3
HmbTG § 4 Abs. 5
HmbTG § 5 Nr. 4
GG Art. 12 Abs. 1

Fundstellen:
DÖV 2014, 450
NVwZ-RR 2014, 544

Die Berufung des Klägers gegen das aufgrund mündlicher Verhandlung vom 27. August 2010 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. [...]
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