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OLG München - Entscheidung vom 26.06.2013

Verg 32/12

Normen:
GKG § 50 Abs. 2

Fundstellen:
BauR 2013, 2072

I. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird vorläufig auf 342.107,32 EUR festgesetzt. II. Die Sache wird im übrigen dem Bundesgerichtshof vorgelegt. I. Dem Nachprüfungsverfahren liegt die europaweite [...]
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