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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 21.05.2013

9 AR 11/13

Normen:
§ 3 Abs. 1, Abs. 3 FamFG
§ 5 Abs. 1 Ziff. 3 FamFG
§ 343 Abs. 1. FamFG

Als örtlich zuständiges Nachlassgericht wird das Notariat Friedrichshafen bestimmt. I. Der Erblasser A. H. ist am 10.01.2013 in Friedrichshafen verstorben, wo er sich für ein oder zwei Tage in einem Hospiz befand. Sein [...]
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