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LSG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 26.09.2013

L 7 AS 1121/13

Normen:
SGB II § 22 Abs. 2

Fundstellen:
NZS 2014, 118

Die Notwendigkeit von Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen i.S. des § 22 Abs. 2 SGB II wird dadurch ausgelöst, dass bauliche oder sonstige Mängel bestehen oder unmittelbar drohen, die die Substanz oder Bewohnbarkeit [...]
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