1. Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Amtsgerichts Reutlingen vom 27.07.2012 ( 10 C 1806/11 WEG ) in Ziff. 1 und 2 abgeändert: Auf die Erinnerung der Kläger wird der Kostenansatz des Amtsgerichts [...]
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