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LG Cottbus - Entscheidung vom 10.07.2013

5 S 10/13

Fundstellen:
MietRB 2014, 265
ZMR 2014, 382

Der Berufungskläger hat die Kosten der Berufung zu tragen. Der Berufungskläger wird des eingelegten Rechtsmittels für verlustig erklärt. Der Streitwert für das Berufungsverfahren und das erstinstanzliche Verfahren - [...]
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