1. Der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 27.11.2012 - Az. 82 Ds 439/12 - wird aufgehoben. 2. Dem Angeklagten XX. wird Rechtsanwältin Andrea Klamser, Kasierstr. 1c, 53113 Bonn als Pflichtverteidigerin bestellt. 3. Die [...]
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