wird auf die sofortige Beschwerde vom 31.10.2012 der Ordnungsgeldbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 18.10.2012 - 13 Ca 2497/12 -aufgehoben. Die nach §§ 141 Abs. 3 Satz 1, 380 Abs. 3 ZPO statthafte und gemäß § 569 [...]
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