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LAG Köln - Entscheidung vom 02.12.2013

11 Ta 292/13

Normen:
§ 888 ZPO
ZPO § 887

Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Zwangsgeldbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 17.09.2013 - 2 Ca 977/13 - aufgehoben. Die Kosten des Zwangsvollstreckungsverfahrens trägt der Beklagte. Die [...]
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