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FG Hessen - Entscheidung vom 26.09.2013

8 K 649/13

Normen:
EStG (2009) § 10 Abs. 1 Nr. 4
AO § 45
EStG VZ (2011)

Fundstellen:
DStR 2014, 6
ZEV 2014, 8

Der Einkommensteuerbescheid vom .2012 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 2013 dahingehend geändert, dass weitere - EUR zum Sonderausgabenabzug zugelassen werden. Die Kosten des Verfahrens tragen die [...]
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