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AG Ulm - Entscheidung vom 21.02.2013

5 OWi 45/13

Normen:
OWiG § 62

1. Dem Betroffenen ist über seinen Verteidiger Einsicht in den vollständigen Messfilm der Geschwindigkeitsmessung vom 06.11.2012, 09.45 bis 14.00 Uhr zu gewähren. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Der [...]
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