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AG Leipzig - Entscheidung vom 12.02.2013

231 OWi 208/13

Normen:
OWiG § 46 Abs. 1
OWiG § 109a Abs. 2
StPO § 170 Abs. 2

Fundstellen:
VRR 2013, 123

1. Der Kostenbescheid des Ordnungsamtes Leipzig vom 22.10.2012 wird insoweit aufgehoben, als darin die Auferlegung der notwendigen Auslagen der Betroffenen auf die Stadtkasse gemäß §§ 109a Abs.2 OWiG abgelehnt worden [...]
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