Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den am 26.07.2012 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Brühl - 35 F 129/12 - wird auf deren Kosten zurückgewiesen. Die gemäß §§ 113 Abs. 1 Satz 2, 91 [...]
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