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OLG Hamm - Entscheidung vom 31.01.2012

III-5 RVGs 99/11

Normen:
RVG § 51 Abs. 1

Dem Antragsteller wird anstelle der gesetzlichen Gebühren für das Verfahren bis zu dessen Abschluss vor der 6. großen Strafkammer des Landgerichts Hagen in Höhe von insgesamt 3.588,- € eine Pauschgebühr in Höhe von [...]
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