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LSG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 29.11.2012

L 21 R 1972/08

Normen:
SGB VI § 256a
SGB VI § 256b
AAÜG § 7

Die Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Kläger begehrt die Verpflichtung der Beklagten zur Gewährung [...]
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