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LG Braunschweig - Entscheidung vom 12.04.2012

3 T 683/09 (019)

Normen:
GG Art. 104 Abs. 1
AufenthG § 62 Abs. 2
AufenthG § 72 Abs. 4 S.1

Fundstellen:
InfAuslR 2012, 423-424
NVwZ-RR 2013, 293

1. Auf die sofortige Beschwerde des Betroffenen wird festgestellt, dass seine Inhaftierung aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts Braunschweig vom 01.08.2009 rechtswidrig war. 2. Verfahrenskostenhilfe wird nicht [...]
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