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LG Bochum - Entscheidung vom 03.07.2012

17 O 76/12

Normen:
PAngV § 1 Abs. 1 Nr. 1
PAngV § 1 Abs. 6 S. 2
UWG § 8 Abs. 1

Fundstellen:
CR 2013, 335
K&R 2012, 834

Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Bochum vom 15.06.2012 wird bestätigt. Der Verfügungsbeklagte trägt die weiteren Kosten des Verfahrens. Die Parteien sind Wettbewerber im Bereich von Handys und Handyzubehör. [...]
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