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LG Bochum - Entscheidung vom 12.04.2012

4 O 250/10

Normen:
BGB § 323 Abs. 5 S. 2
BGB § 434 Abs. 1 S. 1, 2, 3
BGB § 437 Nr. 2

Fundstellen:
ASR 2013, 15

Die Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs S mit der Fahrgestell-Nr.: # an den Kläger 20.260 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.5.2010 zu [...]
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