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AG Essen - Entscheidung vom 01.08.2012

47 Cs 83 Js 2298/11-982/11

Normen:
FeV § 28 Abs. 4 Nr. 3

Der Angeklagte wird freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Landeskasse auferlegt. Der Angeklagte war freizusprechen, weil die ihm zur Last gelegte Straftat aus [...]
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