Der Beschluss des Senats vom 28.6.2011 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit dahin berichtigt, dass es auf den Seiten 5 bis 7 des Beschlusses unter II. bis zum Gliederungspunkt 2.c., vor 2.c.aa., nunmehr wie folgt heißt: [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!