1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 09.04.2009 - 2 O 231/08 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Dieses Urteil ist vorläufig [...]
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