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OLG Celle - Entscheidung vom 21.06.2011

2 Ws 150/11

Fundstellen:
StV 2012, 40

Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen dem Verurteilten zur Last. Die Entscheidung unterliegt keiner weiteren Anfechtung (§ 304 Abs. 4 , § 310 Abs. 2 StPO ). [...]
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