Die Bestimmung des zuständigen Gerichts wird abgelehnt. 1. Auf das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 3 , 4 S. 1 FGG -RG das seit dem 01.09.2009 geltende Verfahrensrecht anzuwenden, da es am 01.09.2009 ausgesetzt und [...]
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