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LG Koblenz - Entscheidung vom 07.02.2011

6 T 106/10

Normen:
KV GKG Nr. 1812
GKG § 22 Abs. 1
ZPO § 127
GKG Nr. 1812 KV
GKG § 22 Abs. 1
ZPO § 127 Abs. 4

Fundstellen:
NJW 2011, 2063
FamRZ 2011, 1325
AGS 2012, 28

1. Die Erinnerung des Erinnerungsführers gegen die Kostenrechnung vom 16.11.2010 wird als unbegründet zurückgewiesen. 2. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet. I. Mit Beschluss vom 09. [...]
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