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AG Bonn - Entscheidung vom 24.01.2011

407 F 126/10

Normen:
FamFG § 137 Abs. 2

Fundstellen:
NJW-Spezial 2011, 262
FF 2011, 216

1. Es wird festgestellt, dass die Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 12.01.2011 in zulässiger Weise eine Folgesache Güterrecht anhängig gemacht hat. 2. Der Antragsteller erhält Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen [...]
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