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VGH Bayern - Entscheidung vom 02.03.2010

21 B 08.3008

Normen:
§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO
§ 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 2 Abs. 2 Satz 2 AltPflG
AltPflG § 1 S. 1
AltPflG § 2 Abs. 1 Nr. 2
GG Art. 12 Abs. 1

I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch [...]
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