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VGH Bayern - Entscheidung vom 02.11.2010

19 B 10.1941

Normen:
§§ 8 Abs. 1, 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG
AufenthG § 5 Abs. 1
AufenthG § 8 Abs. 1
AufenthG § 16 Abs. 1
BayVwVfG Art. 3 Abs. 3

I. Unter Abänderung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 29. April 2010 - AN 5 K 09.02354 - wird der Bescheid der Beklagten vom 18. November 2009 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, den [...]
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