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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 19.10.2010

3 S 1666/08

Normen:
BauGB § 1 Abs. 7
BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 24
BauGB § 55 ff.
BauNVO § 6 TA Lärm Nr. 6.1TA Lärm Nr. 6.2
BauGB § 1 Abs. 7
BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 24
BauGB § 13a
BauGB § 46 Abs. 1
BauNVO § 6
TA Lärm Nr. 6.1
TA Lärm Nr. 6.2
GG Art. 14

Der Bebauungsplan 'Allmandplatz/Rielingshäuser Straße der Stadt Steinheim an der Murr vom 23. Oktober 2007 wird für unwirksam erklärt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht [...]
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