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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 11.02.2010

9 S 1130/08

Normen:
LFGB § 11 Abs. 1 Nr. 1;
LMKV § 4 Abs. 1
RL 2000/13/EG Art. 5 Abs. 1 Buchstabe a
GG Art. 19 Abs. 4
VwGO § 43 Abs. 1
VwGO § 124a Abs. 2
VwGO § 124a Abs. 3
StPO § 153 Abs. 1
LMKV § 3 Abs. 1 Nr. 1
LMKV § 4 Abs. 1 Nr. 1, 2
AG-LMBG § 18 Abs. 4
AG-LMBG § 19 Abs. 1
LVG § 15 Abs. 1 Nr. 1
LFGB § 38 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
DÖV 2010, 489

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 2. April 2008 - 2 K 2080/07 - geändert. Es wird festgestellt, dass der fehlende Hinweis auf einen Surimi-Anteil in der [...]
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