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VG Stuttgart - Entscheidung vom 01.09.2010

12 K 2706/10

Normen:
SchulG BW § 25 Abs. 1
SchulG BW § 76 Abs. 2

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben zuzulassen, dass die Antragstellerin vorläufig die XXX-Werkrealschule M. besucht. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner. Der Streitwert [...]
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