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OVG Niedersachsen - Entscheidung vom 23.08.2010

5 OA 167/10

Normen:
BeamtVG § 31 Abs. 1
BeamtVG § 37 Abs. 2 Nr. 1
GKG § 40
GKG § 52 Abs. 2

I. Der Kläger erlitt am im Dienstgebäude des Amtsgerichts, in dem er als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft tätig war, einen Unfall, den die Beklagte mit Bescheid vom als Dienstunfall im Sinne von § 31 Abs. 1 [...]
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