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OVG Mecklenburg-Vorpommern - Entscheidung vom 24.11.2010

3 K 27/08

Normen:
VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1
BauGB § 1 Abs. 3 Satz 1; § 1 Abs. 6 Nr. 4, 8 und 11; § 1 Abs. 7; § 30 Abs. 1; § 214 Abs. 3 S. 1;§ 215
Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern - LEP M-V - vom 03.05.2005 - Amtsbl. M-V S. 797
VwGO § 47 Abs. 2 S. 1
BauGB § 1 Abs. 3 S. 1
BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 4, 8, 11
BauGB § 1 Abs. 7
BauGB § 30 Abs. 1
BauGB § 214 Abs. 3 S. 1
BauGB § 215

Der Bebauungsplan Nr. 19/05 A 'Gewerbegebiet Torgelower Straße West' wird für unwirksam erklärt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die [...]
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