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OVG Hamburg - Entscheidung vom 12.02.2010

1 Bf 394/08

Normen:
BBanKG § 31 Abs. 4
EGV Art. 105 Abs. 4
AEUV Art. 127 Abs. 4
HBeglG 2006 Art. 6
EGV Art. 105 Abs. 4
EGV Art. 107 Abs. 1
EGV Art. 108
EGV Art. 109
EGV Art. 121 Abs. 1
AEUV Art. 282 Abs. 5
HBeglG 2006 Art. 6
BBankG § 31 Abs. 4 S. 2 Buchst. b
BBesG § 51

Fundstellen:
DVBl 2010, 667
DÖV 2011, 163

Die Berufung des Klägers gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 14. August 2008 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. [...]
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