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OVG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 07.12.2010

OVG 12 B 29.09

Normen:
AufenthG § 32 Abs. 3
Art. 83 Abs. 1 FamG 2004
Art. 83 Abs. 4 FamG 2004
AufenthG § 32 Abs. 3
AufenthG § 104 Abs. 3
RL 2003/86/ EG Art. 4 Abs. 1 S. 1 Buchst. c
EGBGB Art. 21
GG Art. 6
FGG § 50b
AuslG § 20 Abs. 2
AuslG § 20 Abs. 3 S. 1

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, das der Beklagten am 13. Februar 2008 zugestellt worden ist, wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerinnen je zur Hälfte mit [...]
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